UNFALL - WAS TUN?

DAS VERHALTEN AM UNFALLORT

  1. Sicherstellen, dass die Unfallstelle sofort gesichert wird: Aktivieren Sie die Warnblinkanlage und platzieren Sie das Warndreieck in mindestens 100 Meter Entfernung zur Warnung des nachfolgenden Verkehrs. Ziehen Sie eine Warnweste an.
  2. Leisten Sie umgehend Erste Hilfe und alarmieren Sie bei Bedarf die Rettungsdienste: Wählen Sie 112 für Feuerwehr und Rettung oder 110 für die Polizei. Wenn es möglich ist, versuchen Sie, verletzte Personen vorsichtig aus dem Fahrzeug zu befreien.
  3. Informieren Sie die Polizei, falls dies notwendig erscheint. Versuchen Sie, Zeugen des Unfalls zu finden und deren Aussagen, Namen, Adressen und Telefonnummern festzuhalten.
  4.  Erfassen Sie die Daten der anderen Unfallbeteiligten: Namen des Fahrzeughalters, Adresse, Telefonnummer, Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Versicherung und die Versicherungspolicennummer sowie Details zu den Fahrzeugschäden.
  5. alten Sie Einzelheiten zum Unfallhergang fest: Unfallort, Datum, genaue Uhrzeit und eine detaillierte Beschreibung des Unfallgeschehens, idealerweise ergänzt durch eine Skizze.
  6. Dokumentieren Sie die Unfallstelle fotografisch: Nehmen Sie detaillierte Aufnahmen vom Unfallort, Ihrem Fahrzeug und dem Fahrzeug des Unfallgegners auf.

  7. Vermeiden Sie jedes Schuldeingeständnis und verlassen Sie nicht den Unfallort: Ein Schuldanerkenntnis am Unfallort kann zu Problemen mit Ihrer Haftpflichtversicherung führen. Die rechtliche Bewertung sollte Ihrer Versicherung überlassen werden, die den Fall im Rahmen der Schadensregulierung prüfen wird.

NACH DER UNFALLAUFNAHME

  1. Informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach dem Unfall. Ihre Versicherung kommt für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners auf, falls eine teilweise Schuld Ihrerseits besteht. Zögern Sie nicht, da bei Nichteinhaltung dieser Frist die Versicherung zwar den Schaden des Gegners reguliert, aber einen Teil der Kosten von Ihnen zurückfordern kann.
  2. Melden Sie den Schaden ebenfalls binnen zwei Wochen bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, falls an Ihrem Fahrzeug Schäden entstanden sind, die durch den Unfallgegner verursacht wurden. Sollten Sie die Kontaktdaten der gegnerischen Versicherung nicht kennen, können Sie diese über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer 0180-25026 erfragen. Halten Sie hierfür Ihre Adresse, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Namen des Halters sowie das Unfalldatum bereit.
  3. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schadensumfang und die Schadenshöhe festzustellen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung Ihrer Beweise und zur Wahrung Ihrer finanziellen Interessen. Nutzen Sie Ihre Rechte umfassend, denn es geht um Ihre finanzielle Entschädigung!

Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall:

Sie haben das Recht, einen unabhängigen Experten Ihrer Wahl für die Ermittlung und Dokumentation von Schadensdetails wie Umfang, Höhe, Wertverlust, Restwert, Wiederbeschaffungskosten und die geschätzte Reparaturzeit einzusetzen. Dieses Recht bleibt bestehen, auch wenn die Versicherung der Gegenseite eigenmächtig einen Gutachter beauftragt hat. Generell sind die Kosten für ein solches Gutachten von der Versicherung des Verursachers zu tragen.

Es steht Ihnen frei, Ihr Auto in einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen zu lassen, der Sie vertrauen. Diese ausgesuchte Werkstatt sichert Ihnen eine technisch korrekte Reparatur zu, die die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs gewährleistet. Versicherungsgesellschaften besitzen nicht die Befugnis, Ihnen eine spezifische Werkstatt vorzugeben.

Sollte Ihr Auto aufgrund eines Unfalls nicht mehr benutzbar sein und Sie sind auf ein Fahrzeug angewiesen, steht Ihnen für den Zeitraum der Reparatur oder bis zur Anschaffung eines neuen Autos ein Anspruch auf ein vergleichbares Leihfahrzeug zu. Kontaktieren Sie hierfür eine Autovermietung in Ihrer Nähe. Falls Sie keinen Bedarf an einem Mietfahrzeug haben, Ihr Auto Ihnen jedoch aufgrund des Unfalls nicht zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen. Die genaue Summe dieser Entschädigung orientiert sich am Typ Ihres Fahrzeugs.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben Sie das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu engagieren. Die Kosten für diese rechtliche Vertretung sind in der Regel von der Versicherung des Verursachers zu tragen.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs übersteigen, besteht dennoch die Möglichkeit, die Reparatur in Ihrer bevorzugten Fachwerkstatt durchführen zu lassen, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten laut Gutachten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % überschreiten und Sie beabsichtigen, das Fahrzeug weiterhin zu nutzen. Entscheiden Sie sich gegen eine Reparatur, steht Ihnen der Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs zu. In diesem Fall wird zudem die Mehrwertsteuer, die im Wiederbeschaffungswert enthalten ist, abgezogen, da die Mehrwertsteuer nur in der Höhe erstattet wird, in der sie tatsächlich anfällt. Die genaue Höhe des Mehrwertsteuerabzugs hängt unter anderem vom Alter und Typ des beschädigten Fahrzeugs ab und wird im Gutachten spezifiziert. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug zu dem Restwert zu verkaufen, der im Gutachten Ihres Sachverständigen festgelegt wurde. Für die Rechtssicherheit ist ein korrekt datierter Kaufvertrag empfehlenswert. Angebote zum Restwert von der Versicherung des Unfallgegners müssen Sie nur dann in Betracht ziehen, wenn Ihnen ein konkretes, zumutbares Angebot vor dem Verkauf Ihres Fahrzeugs vorliegt.

Um den Zahlungsvorgang zu vereinfachen, haben Sie die Möglichkeit, die von Ihrer bevorzugten Werkstatt bereitgestellten Formulare für die „Sicherungsabtretung“ und/oder die „Reparaturkosten-Übernahmeerklärung“ zu nutzen. Bei Vorlage dieser Unterlagen übernimmt die Versicherung die direkte Zahlung der Reparaturkosten an die Werkstatt. Dies erleichtert den Prozess erheblich, da Sie so nicht in die Lage kommen, die Reparaturkosten vorstrecken zu müssen.

Bei einem Unfall, den Sie ganz oder teilweise selbst verschuldet haben, und der Einsatz Ihrer Kaskoversicherung notwendig wird, besteht ein Weisungsrecht Ihrer Versicherung. Es ist wichtig, dass Sie unverzüglich Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen. Dennoch bleibt Ihnen das Recht erhalten, eine Werkstatt Ihres Vertrauens für die Reparatur auszuwählen und zu beauftragen.

Die Feststellung eines möglichen Anspruchs auf Wertminderung erfolgt in der Regel durch ein Expertengutachten. Ohne die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen durch Sie könnte Ihnen ein Wertminderungsanspruch entgehen, der sich auf mehrere hundert Euro belaufen kann.

Dem Geschädigten ist es generell möglich, eine Erstattung der Reparaturkosten durch den Unfallverursacher auf Basis eines Sachverständigengutachtens zu wählen (fiktive Abrechnung). Bei dieser Art der Abrechnung wird die Mehrwertsteuer jedoch nicht erstattet.

Antworten auf häufige Fragen

Unverzüglich anhalten, für die Sicherheit des nachfolgenden Verkehrs sorgen und die Unfallfolgen ermitteln.

Es ist wichtig, keinen Verkehrsstau zu verursachen. Wenn möglich, das Fahrzeug an den Straßenrand bewegen.

Das Warndreieck sollte mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle in Richtung des ankommenden Verkehrs aufgestellt werden, um gut sichtbar zu sein.

Eine Warnleuchte, die auf das Dach des Fahrzeugs gestellt wird, ist nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen vorgeschrieben.

Rettungsmaßnahmen sollten erst dann eingeleitet werden, wenn die Unfallstelle abgesichert wurde, um weitere Gefahren zu vermeiden.

Jeder, sowohl Unfallbeteiligte als auch unbeteiligte Passanten, ist zur Leistung von Erster Hilfe verpflichtet.

Bei der Notfallmeldung hilft das W-Schema: Wer meldet? Wo ist der Unfall? Was ist passiert? Wie viele Verletzte?

Ein Apotheker kann den Verbandskasten wieder auffüllen und prüfen, ob der Inhalt noch verwendbar ist.

Den Beteiligten ist es vorgeschrieben, ihre Beteiligung am Unfall zu bekennen, Name und Anschrift zu nennen, den Führerschein sowie den Fahrzeugschein vorzulegen und die Haftpflichtversicherung zu benennen.

  • Fahrzeugkennzeichen und -typ
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner
  • Versicherungsgesellschaft und Policennummer
  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Namen und Anschriften der Zeugen

Eine Unfallskizze, Fotos der Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven und ein Unfallprotokoll.

Ein mitfotografierter Zollstock auf der Fahrbahn hilft bei der genauen Auswertung.

Um Schwierigkeiten mit der eigenen Haftpflichtversicherung zu vermeiden, sollte man kein Schuldanerkenntnis abgeben. Die Klärung der Schuldfrage erfolgt im Rahmen der Schadensregulierung.

Die Polizei ermittelt zunächst den Halter über das Kennzeichen. Der Zentralruf der Autoversicherer kann weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung liefern.

Ein Polizeieinsatz ist erforderlich, wenn Alkohol im Spiel ist, schwere Verkehrsverstöße vorliegen, der Unfallgegner flüchtig ist oder Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung beteiligt sind.

Ein Einsatz der Polizei ist unabdingbar, wenn Wild am Unfall beteiligt war, gefährliche Substanzen auslaufen oder die Unfallstelle schwer abzusichern ist.

Schwarze Pfeile auf den Leitpfosten weisen den Weg zur nächsten Notrufsäule.

Man ist verpflichtet, Angaben zur Person und zum Fahrzeug zu machen.

Bei Schäden unter 1500 Euro überprüft die Polizei, ob Verwarn- oder Bußgelder erhoben werden.

Ein zügiger Arztbesuch ist ratsam, um späteren Einwänden gegenüber den Unfallfolgen vorzubeugen.

Es sollte vermieden werden, direkt am Unfallort Dokumente zu unterzeichnen, insbesondere bei Angeboten von unbekannten Unfallhelfern, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

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